Frondienste

Die Pächter der Landshube können Frondienste in Anspruch nehmen, da der Hof ein herrschaftliches Domanialgut ist, also aus heutiger Sicht ein Staatsgut (Domäne). Fronde gibt es schon seit der Römerzeit. Es sind bestimmte Arbeiten, die die Bevölkerung ihren Grundherren zu verrichten haben. Für den Mansus Landshube kommen Fronarbeiten im Bereich der Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weiherbau und Gebäude in Frage. Wir unterscheiden Handfronde z.B. Ernten, Dreschen, Heu machen, Jagd, Holzeinschlag, Pflanzen, Weiherbau, Gebäudebau und Reparatur, von Spannfronden wie etwa der Abtransport des Heus und des Holzes, Materialbesorgung, Pflügen und Eggen mit eigenem Ochsengespann. Man spricht von Jagdfronden, wenn die Dienstleister z. B. als Treiber, Hundeführer oder Transporteure für das erlegte Wild verpflichtet werden. Mit einer Neuordnung des Jagdrechtes im Jahr 1848 wird der Jagdfron abgeschafft. Die anderen Frondienste werden bereits durch ein Edikt im Jahr 1812 aufgehoben. Daher beschwert sich der neue Beständer der Landshuber Ländereien, Revierförster Georg Bleitgen, dass er zu viel Pacht bezahlen muss und beantragt daher Ersatz für den Verlust durch den Wegfall der Fronden  in Höhe von 76 Florin (StAW Akt.VIII2 b, Nr. 6). So ganz abgeschafft sind die „Handfronde“ wohl doch nicht, da ich von meiner Gemeinde verpflichtet bin, jeden Samstag den Bürgersteig zu reinigen.

So kann man sich die Spannfronde vorstellen. Hier bei der Heuernte im Brexbachtal unterhalb der Landshuber Weiher.