Was wir heute als Forsthaus Landshube bezeichnen, ist seit Anbeginn ein Gutshof. Während der über 1000 jährigen Geschichte als „Mansus“, „Cameralgut“ oder „Domanial Hofgut“ genießt die Landshube den Status einer Domäne, also eines Staatsguts, wodurch ihre Hofmänner, häufig auch Beständer (Pächter) genannt, über Jahrhunderte auf Frondienstleistungen (bitte klicken) zurückgreifen können. So sind die ersten Bewohner der Landshube Landwirte mit ihren Ackersmännern, Mägden und Knechten, die das Ackerland und die Wiesen bearbeiten. Erst viel später werden Revierjäger und Förster erwähnt, die wiederum bis 1958 alle auch Pächter der Ländereien der Landshube sind, und die mit der Landwirtschaft eine zusätzliche, absolut notwendige Erwerbsquelle haben. Die Lage des Hofgutes Landshube mitten in einem Waldgebiet, begünstigt die Erfüllung der Aufgabenbereiche der hier wohnenden Jäger bzw. Förster. Daraus entsteht die sogenannte Residenzpflicht für Forstbeamte in ihren Revieren zu wohnen. Diese Residenzpflicht wird erst 2001 aufgelöst. Im Folgenden werden einige frühe Erwähnungen von Personen aufgezeigt: