Als „Gebück“ oder auch „Geböck“ bezeichnen wir ein natürliches Annäherungshindernis , das normalerweise nicht zur Verteidigung dient. Also hier eine alte Landesgrenze zwischen Isenburg-Grenzau und Kurtrier/Sayn-Wittgenstein. Die Grenzfunktion der Landwehr besteht bis 1664. Ab dieser Zeit kommen die isenburg-grenzauischen Orte Baumbach, Ransbach, Grenzau, Nauort, Breitenau und Deesen zu Kurtrier. Diese Gebietsabgrenzung erfolgt in Form eines ausgehobenen Grabens, meist eine Seite höher, wo der größte Teil des Aushubs einen Wall bildet. Auf diesem Wall pflanzt man eine undurchdringliche Hecke, vorzugsweise mit jungen Hainbuchen, deren Äste nach unten gebogen oder gebückt und miteinander verflochten werden, daher der Name „Gebück“ oder „Geböck“. Das die Gebücksgrenze auch einen gewissen Verteidigungscharakter aufweist, kann man an einem freigelassenen Sichtstreifen zwischen Wall und eigentlicher Grenze stellenweise beobachten. Diese Flächen dienen oft als Wiese bzw. Weideland, allerdings gibt es auch Hinweise auf eine ehemals agrarische Nutzung. Deutlich sichtbare Ackerraine liegen unter Wald, die wahrscheinlich vom Hofgut Landshube bearbeitet werden. (Heuser-Hildebrandt, Birgit: Auf den Spuren des historischen Tonbergbaus im Kannenbäckerland, 1995, S. 254). Diese ehemaligen Ackerflächen liegen südlich der damaligen Kiesgrube Götsch und östlich des asphaltierten Berges vom Krummen Esel nach Norden. Die Landshuber Gebückwiese wird separat, oft auch durch Versteigerung verpachtet. Andere Bezeichnungen für dieses aus „gebückten“ Buchen-Hecken abgegrenzte Gebiet sind „Geheeg“ wie beispielsweise „Landshuber Geheeg“, was der „Gebückswiese“ entspricht. 1793 liest man auch das Synonym „Landshuber Behäng“. Bereits 1402 heißt es: