Die Förster und Revierjäger

Das mitten im Wald gelegene Hofgut Landshube bietet Revierjägern und Förstern über Jahrhunderte eine günstige Ausgangslage, ihren Aufgabenbereichen nachzukommen, zumal seit 1720 bis 2001 die sogenannte Residenzpflicht besteht (siehe Ordnung von 1720). Noch bis zum Ende des 17. Jahrhunderts beziehen sich die behördlichen Anweisungen für die Tätigkeit eines Försters fast ausschließlich auf das Weidwerk und dessen Handhabung und Pflege (Michel, Fritz, Forst und Jagd im alten Erzstift Trier, 1958, S.122). Die neue kurtrierische Wald-Forst-Jagd-Ordnung von 1720 (bitte klicken) legt schon deutlich mehr Akzente auf die Forstsachen und die Holzwirtschaft. Am 16.11.1802 verzichtet der letzte Kurfürst Clemens Wenzeslaus auf sein Kurland. Alle kurtrierischen Forstbeamte bleiben in ihren bisherigen Stellungen, die Revierförster behalten ihre Dienststellen. Bis 1958 betreiben die meisten Revierförster die Landwirtschaft auf der Landshube als notwendige, zusätzliche Einnahmequelle. Dazu schließen sie immer wieder befristete Pachtverträge über die Ländereien ab.

Meine Nachforschungen ergeben einen lückenlosen Nachweis von insgesamt 16 Förster bzw. Revierjäger im Zeitraum von 1681 bis zum Jahr 2023. Zunächst häufig in Personalunion als Hofmann und Krugbäcker: