Im Folgejahr 1788 wird die beschlossene Änderung der Hoheitsgrenzen mit Grenzsteinen markiert. Der hier abgebildete Stein befindet sich am nördlichen Rand der Landshuber Wiesen. Die Südseite des aus Basalt gehauenen Steines enthält den Eintrag „CT“ für Chur Trier, die Nummer „N 71“ und die Jahreszahl „1788“. Die nach Norden weisende Seite des Grenzsteines zeigt die Buchstaben „NW“ für Neu Wied und ebenfalls die Nummer „71“ mit dem Jahr „1788“.