Einigung zwischen Kurtrier und Wied

Auszug aus dem Vertragsinstrument am Reichskammergericht zwischen Kurtrier und Wied. Es handelt sich um einen Vergleich wegen der Streitigkeiten bezüglich der Landeshoheit über den Hof und den Grenzen des Hofeigentums. Am 14.12.1787 kommt es zu einer Einigung zwischen Kurtrier und Wied. Die Inhalte des Vergleichs werden aus kurtrierischer Sicht näher beschrieben:

Im Folgejahr 1788 wird die beschlossene Änderung der Hoheitsgrenzen mit Grenzsteinen markiert. Der hier abgebildete Stein befindet sich am nördlichen Rand der Landshuber Wiesen. Die Südseite des aus Basalt gehauenen Steines enthält den Eintrag „CT“ für Chur Trier, die Nummer „N 71“ und die Jahreszahl „1788“. Die nach Norden weisende Seite des Grenzsteines  zeigt die Buchstaben „NW“ für Neu Wied und ebenfalls die Nummer „71“ mit dem Jahr „1788“.

Fotos: Harald Fuchs und Detlef Groß