Die Geschichte des Hofgutes und Forsthauses Landshube
Grenzstein -Herzogtum Nassau- 1823
Im Frühjahr 2021 ist Harald Fuchs aus Baumbach auf seinem Weg vom „Landshuber Parkplatz“ zu den „Landshuber Weihern“ auf einen Grenzstein aus dem Jahr 1823 aufmerksam geworden, an dem wir alle über Jahrzehnte achtlos vorbeigegangen sind. Nach genauer Inspektion habe ich diesen fast 200 Jahre alten fotografisch gesichert. Ich habe hier bereits über einen Grenzstein aus dem Jahr 1788 berichtet, der die Grenzlinie zwischen den kurtrierischen Wiesen der Landshube und den sich daran anschließenden Hoheitsgebieten der Fürstenfamilie zu Wied markiert. 35 Jahre später wird ein Stein 1823 gesetzt, um den gleichen Grenzverlauf der wiedischen Gebiete zu den jetzigen Landshuber Ländereien zu sichern, die mittlerweile im Besitz des Herzogtum Nassau sind (1806 – 1866). Zu dieser Zeit regiert Herzog Wilhelm I. von Nassau.
Die südöstliche Seite des aus Basalt gehauenen Steines zeigt im oberen Bereich die Initialen HN für Herzogtum Nassau. Der linke Bereich ist abgebrochen und der Buchstabe H ist noch zu erahnen. Auch die erste Ziffer 1 der Jahreszahl 1823 ist nur zur Hälfte noch unversehrt.
Auf der nordwestlichen Seite wurde der Buchstabe N eingemeißelt. Der zweite Buchstabe W ist zerstört. Zusammen ergibt sich die Abkürzung NW für Neuwied. Man befindet sich hier auf dem Hoheitsgebiet der Fürstenfamilie zu Wied.