Pachtvertrag für Förster Schmidt

Der Pachtvertrag vom 28. September 1857 beendet die lange Wohnzeit der Familie Klauer auf der Landshube. Neu ist die Vertragsklausel, dass die Landshube zeitweise einen „Mitbewohner“ erhält. Die Waldflächen der Montabaurer Höhe, mit ihren reichen Wildbeständen und das landesfürstliche Jagdprivileg, veranlassen Herzog Adolph I. von Nassau auch in dieser Region zu jagen. Dazu residiert er auf Schloss Montabaur und während seiner Jagdausübung auch immer wieder auf der Landshube. Deshalb wird in dem unten abgebildeten Vertrag geregelt, dass der neue Förster Heinrich Schmidt die obere Etage des Wohnhauses für einen Aufenthalt des Herzogs reservieren muss. Auch wird ein Pferdestall bereitgestellt, wenn Herzog Adolph den westlichen Teil der Montabaurer Höhe bejagt. Jetzt passt ein Krugofen als Überbleibsel der Krugbäckertätigkeit nicht mehr in das Bild des Hofgutes.