Der heute noch bekannte Name „Zipfen“ bezieht sich nicht auf einen Berg oder eine Bergspitze, sondern bezeichnet eine Waldfläche. Der sogenannte „Vallendarer Hinterwald“ oder „Vallendarer Kirchspielwald“ erstreckt sich mit seinem östlichen, spitz zulaufenden Teil bis über die Landstraße von Baumbach nach Dernbach hinaus. Dieser hintere Bereich des Waldes der Gemeinde Vallendar wird aufgrund seiner Form als „Vallendarer Zipfen“, früher auch als „Vallendarer Schwanz“ oder im Mittelhochdeutschen als „Valender Zayl/Zagel“ bezeichnet. Nach der zweiten Neuordnung der deutschen Länder im Jahr 1815 (Wiener Kongress) kommt Vallendar zu Preußen und der Zipfen bleibt nassauisch. In den Jahren 1818/19 tritt Vallendar den im Süden an den Gemeindewald Hillscheid angrenzenden „Oberen Zipfen“ an die Herzogliche General-Domänen-Direktion ab. Wenig später verkauft die Gemeinde Vallendar den im Norden an den Baumbacher Gemeindewald angrenzenden „Unteren Zipfen“ für 7.400 Gulden an Hillscheid (LHA Ko, Best. 441 Nr. 2244). 1847/48 veräußert Hillscheid den „Unteren Zipfen“ für 6.000 Gulden ebenfalls an die Herzogliche General-Domänen-Direktion (HHStAW, Abt. 241 Nr. 1496). Jetzt kann unter der Herzoglich Nassauischen Direktion der gesamte ehemalige „Vallendarer Zipfen“ vereinigt werden. Danach umfassen die Abteilungen 175, 176, 177 und 185 des Staatforstes Neuhäusel das gesamte Waldgebiet des Zipfens. Das „Vallendarer Köpfchen“ ist lediglich die kuppenförmige Erhebung vulkanischen Ursprungs innerhalb der heute noch üblichen Flächenbezeichnung „Zipfen“. In allen aktuellen und auch in vielen älteren Karten ist die Anhöhe „Vallendarer Köpfchen“ (446 m) fälschlicherweise als „Zipfen“ bezeichnet.